ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hinweis zur Dokumentenstruktur und Anbieterbezeichnung

Diese AGB bilden den allgemeinen Vertragsrahmen. AVV, TOMs, Unterauftragsverarbeiterliste, Drittlandtransferinformationen und produktspezifische Datenschutzanlagen sind nicht Bestandteil des AGB-Haupttextes und werden nur bei Bedarf separat einbezogen.

Soweit in diesen AGB oder im Außenauftritt die Bezeichnung „L.O.O.P.“ verwendet wird, handelt es sich um eine Marke bzw. geschäftliche Bezeichnung der Logical Optimized Orchestrated Processing Model & Stoppa GbR. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Logical Optimized Orchestrated Processing Model & Stoppa GbR.

Inhaltsübersicht

Teil A – Grundlagen, Begriffe und Vertragsschluss

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
§ 2 Begriffe
§ 3 Vertragsschluss, Bestellwege und Einbeziehung
§ 4 Vertragsbestandteile, Rangfolge und Anlagenlogik

Teil B – Leistungen, Projekte und Mitwirkung

§ 5 Leistungsumfang und Leistungsbereiche
§ 6 KI-gestützte Leistungen und keine Erfolgsgarantie
§ 7 Projektphasen, Leistungsänderungen und Change Requests
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 9 Prüfung, Freigabe, Abnahme und Projektpausierung

Teil C – Kommunikationssysteme, Drittanbieter und Betrieb

§ 10 Chatbot, WhatsApp, Telefon, E-Mail und CRM
§ 11 Drittanbieter, Plattformen, Schnittstellen und API-Risiken
§ 12 Systembetrieb, Hosting, Wartung und Verfügbarkeit
§ 13 Support, Servicepauschalen und laufende Betreuung

Teil D – Vergütung, Laufzeit und Vertragsende

§ 14 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 15 Drittanbieter-, Betriebs- und Nutzungskosten
§ 16 Zahlungsverzug, Leistungspausierung, Sperrung und Reaktivierung
§ 17 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
§ 18 Vertragsende, Datenexport, Deaktivierung und Löschung

Teil E – Rechte, Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit

§ 19 Kundeninhalte und Rechte Dritter
§ 20 Nutzungsrechte, Eigentum, Systemlogik und Buyout
§ 21 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und AVV-Verweis
§ 22 Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse und NDA-Verhältnis
§ 23 Subunternehmer, Freelancer und Partner
§ 24 Sicherheit, Zugangsdaten und Systemschutz

Teil F – Mängel, Haftung und Schlussbestimmungen

§ 25 Gewährleistung, Fehlerbeseitigung und Nachbesserung
§ 26 Haftung und Haftungsgrenzen
§ 27 Freistellung bei Kundeninhalten und rechtswidriger Nutzung
§ 28 Höhere Gewalt und externe Ereignisse
§ 29 Kommunikation, Textform und Änderungen
§ 30 Schlussbestimmungen, Anlagenverzeichnis und Annahmebereich

Teil A
Grundlagen, Begriffe und Vertragsschluss

Dieser Teil regelt den Anbieter, den Kundenkreis, die Auslegung zentraler Begriffe, die Einbeziehung der AGB und die Rangfolge der Vertragsdokumente.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung

1.1 Anbieter

Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Logical Optimized Orchestrated Processing Model & Stoppa GbR, Hans-Sachs-Str. 51, 03046 Cottbus, vertreten durch die Gesellschafter Lucian Stoppa und Anton Model.

Soweit im Außenauftritt, im Logo, auf der Website, in Angeboten, Präsentationen, E-Mails, Rechnungen, Werbematerialien oder sonstigen Geschäftsunterlagen die Bezeichnung „L.O.O.P.“ verwendet wird, handelt es sich um eine Marke bzw. geschäftliche Bezeichnung der Logical Optimized Orchestrated Processing Model & Stoppa GbR. Die Bezeichnung „L.O.O.P.“ begründet keine eigene Rechtspersönlichkeit und bezeichnet keinen eigenständigen Vertragspartner.

Rechtlich relevante Mitteilungen erfolgen an die im jeweiligen Angebot genannte Kontaktadresse oder an die im Impressum genannte geschäftliche Kontaktadresse des Anbieters, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Kontaktstelle vereinbart wurde.

1.2 Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich gesonderte Verbraucherbedingungen vereinbart werden.

Der Kunde bestätigt mit Annahme eines Angebots, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder sonst unternehmerischen Tätigkeit schließt. Stellt sich heraus, dass ein Vertragspartner als Verbraucher handelt, ist der Anbieter berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen oder nur auf Grundlage gesonderter Verbraucherinformationen und Verbraucherbedingungen fortzuführen.

1.3 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Leistungen, Projekte, Beratungen, technischen Umsetzungen, KI-Systeme, Automationen, digitalen Anwendungen, Supportleistungen und sonstigen Leistungen des Anbieters, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, soweit der Anbieter bei Vertragsschluss auf die Geltung dieser AGB hinweist oder der Kunde die Geltung im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung akzeptiert hat.

1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde gehen diesen AGB vor. Individuelle Vereinbarungen können insbesondere in Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Projektverträgen, Änderungsangeboten, Auftragsbestätigungen oder schriftlich bestätigten Nebenabreden enthalten sein.

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter in Textform bestätigt werden. Rechtlich zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.

1.5 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

Die vorbehaltlose Leistungserbringung, Kommunikation, Rechnungsstellung oder Entgegennahme von Zahlungen stellt keine Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

1.6 Auslandskunden

Der Standardmarkt des Anbieters ist Deutschland. Leistungen für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands oder mit wesentlichen Datenverarbeitungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur nach gesonderter Prüfung und können zusätzliche rechtliche, steuerliche, technische oder datenschutzrechtliche Anforderungen auslösen.

§ 2 Begriffe

2.1 Anbieter

„Anbieter“ bezeichnet die Logical Optimized Orchestrated Processing Model & Stoppa GbR sowie die von ihr zur Leistungserbringung eingesetzten Gesellschafter, Mitarbeiter, Freelancer, Erfüllungsgehilfen und technischen Systeme, soweit aus dem Kontext nichts anderes folgt.

„L.O.O.P.“ bezeichnet ausschließlich die Marke bzw. geschäftliche Bezeichnung des Anbieters. Soweit in Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Kommunikation oder Werbematerialien „L.O.O.P.“ genannt wird, ist damit rechtlich die Logical Optimized Orchestrated Processing Model & Stoppa GbR als Anbieter gemeint.

2.2 Kunde

„Kunde“ ist der Unternehmer, der mit dem Anbieter einen Vertrag schließt oder Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt. Handelt eine Person für ein Unternehmen, versichert sie, zur Abgabe der jeweiligen Erklärung berechtigt zu sein.

2.3 Leistung

„Leistung“ umfasst jede vertraglich vereinbarte Tätigkeit des Anbieters, insbesondere Beratung, Konzeption, Einrichtung, Entwicklung, Automatisierung, Systemintegration, KI-Konfiguration, Prompting, Test, Betrieb, Wartung, Support, Schulung, Dokumentation und Optimierung.

2.4 KI-Systeme und Automationen

„KI-Systeme“ sind insbesondere Sprachmodelle, Chatbots, KI-Assistenten, Transkriptionssysteme, Klassifikationssysteme, Generierungsmodelle, Retrieval-Systeme, Wissensdatenbanken, Agenten-Workflows und vergleichbare Systeme. „Automationen“ sind technische Abläufe, die Prozesse teilweise oder vollständig automatisieren, Daten übertragen, Entscheidungen vorbereiten, Benachrichtigungen auslösen oder Systemaktionen ausführen.

2.5 Drittanbieter

„Drittanbieter“ sind externe Anbieter, Plattformen, Tools, APIs, Hostingdienste, Kommunikationsdienste, KI-Anbieter, CRM-Systeme, Kalenderdienste, Datenbanken, Zahlungsdienste, Telefonieanbieter, WhatsApp-Provider oder sonstige technische Dienstleister, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden können.

2.6 Textform

„Textform“ umfasst E-Mail, digitale Angebotsannahme, elektronisch signierte Dokumente, Nachrichten über ein Projektmanagementsystem, Messenger-Nachrichten oder sonstige dauerhaft abrufbare elektronische Erklärungen, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich Schriftform erforderlich ist.

§ 3 Vertragsschluss, Bestellwege und Einbeziehung

3.1 Angebote

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Angebot kann insbesondere Leistungsumfang, Preise, Laufzeit, Zahlungsplan, Projektphasen, Fristen, technische Voraussetzungen, Drittanbieter, Mitwirkungspflichten und Anlagen nennen.

Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot vor Annahme auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für seinen Einsatzzweck zu prüfen. Unklarheiten sind vor Vertragsschluss anzusprechen.

3.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung, digitale Annahme, Bestätigung per E-Mail, Annahme über ein Angebotsportal, schriftliche Auftragsbestätigung, Zahlung der ersten vereinbarten Vergütung oder durch den ausdrücklichen Wunsch des Kunden, dass der Anbieter mit der Leistungserbringung beginnt.

Beginnt der Anbieter auf Wunsch des Kunden vor vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten mit Vorarbeiten, gelten diese Vorarbeiten als beauftragte Leistungen, soweit der Kunde erkennen konnte, dass hierfür Aufwand entsteht.

3.3 Einbeziehung der AGB

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter den Kunden vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist und dem Kunden die Möglichkeit verschafft, die AGB einzusehen, herunterzuladen oder dauerhaft zu speichern. Dies kann durch PDF-Anhang, Link, Angebotsportal oder sonstige geeignete Bereitstellung erfolgen.

Der Kunde bestätigt mit Annahme des Angebots, dass ihm diese AGB vorlagen oder zugänglich waren und dass er ihrer Geltung zustimmt.

3.4 Bereitstellung der Vertragsdokumente

Diese AGB und sonstige einbezogene Vertragsdokumente können dem Kunden vor Vertragsschluss als PDF, elektronischer Link, Angebotsportal, Downloadpaket oder über eine Legal-/Vertragsdokumente-Seite bereitgestellt werden.

Werden Vertragsdokumente online bereitgestellt, genügt im B2B-Verhältnis ein klarer Hinweis im Angebot oder Bestellprozess, sofern der Kunde vor Annahme auf die Dokumente zugreifen, sie einsehen und dauerhaft speichern kann. Aus Gründen der Nachweisbarkeit sollen Version und Stand der jeweils einbezogenen Dokumente im Angebot genannt werden.

3.5 Annahme durch Verhalten

Ist im Angebot vorgesehen, dass Zahlung, Freigabe, Zugangserteilung, Projektstart oder produktive Nutzung als Annahme gilt, kommt der Vertrag durch entsprechendes Verhalten des Kunden zustande. Der Anbieter kann in solchen Fällen eine nachträgliche schriftliche Bestätigung verlangen.

3.6 Ablehnung von Anfragen

Der Anbieter ist berechtigt, Anfragen, Buchungen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit nicht bereits ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

§ 4 Vertragsbestandteile, Rangfolge und Anlagenlogik

4.1 Vertragsbestandteile

Zum Vertrag gehören je nach Auftrag: das Angebot, die Leistungsbeschreibung, diese AGB, projektbezogene Zusatzbedingungen, KI- und Automationshinweise, ein Abnahmeprotokoll, ein Service Level Agreement, ein NDA sowie ein AVV einschließlich Datenschutzanlagen, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden.

4.2 Keine automatische Geltung aller Anlagen

Nicht jedes Dokument des Anbieters gilt automatisch für jeden Auftrag. Es gelten nur diejenigen Anlagen, die im Angebot, in einer Auftragsbestätigung, in einem Annahmeformular oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich genannt oder der Art des Auftrags nach zwingend erforderlich sind.

4.3 Rangfolge

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell ausgehandelte schriftliche Vereinbarung, (2) Angebot und Auftragsbestätigung, (3) Leistungsbeschreibung und Projektsteckbrief, (4) projektbezogene Zusatzbedingungen, (5) AVV für Datenschutzsachverhalte, (6) diese AGB, (7) sonstige Anlagen.

Für Datenschutzfragen gehen die Regelungen eines wirksam vereinbarten AVV diesen AGB vor. Für konkrete technische Leistungsparameter gehen Leistungsbeschreibung und Angebot diesen AGB vor.

4.4 AGB und Datenschutzanlagen

AVV, TOMs, Unterauftragsverarbeiterliste, Drittlandtransferinformationen und Lösch-/Rückgaberegelungen sind keine Vollbestandteile des AGB-Haupttextes. Sie werden als eigenständige Datenschutzdokumente geführt und nur dann einbezogen, wenn der konkrete Auftrag dies erfordert.

4.5 Dokumentenversionen

Der Anbieter kann Dokumente mit Versionsnummern und Standdatum versehen. Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss einbezogen wurde, soweit für laufende Verträge keine wirksame Änderung vereinbart wird.

Teil B
Leistungen, Projekte und Mitwirkung

Dieser Teil regelt die Leistungsbereiche des Anbieters, den Projektablauf, Change Requests, Mitwirkungspflichten sowie Test, Freigabe und Abnahme.

§ 5 Leistungsumfang und Leistungsbereiche

5.1 Allgemeiner Leistungsrahmen

Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich KI-Beratung, KI-gestützte Automatisierung, technische Systemintegration, digitale Prozessoptimierung, KI-Assistenten, Schnittstellen, digitale Anwendungen, Datenflüsse und laufende technische Betreuung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

5.2 KI-Beratung

KI-Beratung kann insbesondere KI-Workshops, Strategiegespräche, Prozessanalysen, Schulungen, Use-Case-Identifikation, Machbarkeitsprüfungen, technische Konzeptionen, Auswahl geeigneter Tools, Risikoabschätzung und laufende KI-Partnerschaften umfassen.

5.3 KI-Assistenten

Der Anbieter kann individuelle KI-Assistenten einrichten, konfigurieren oder betreiben, insbesondere für Websites, WhatsApp, Telefonie, E-Mail, interne Wissenssysteme, Kundenservice, Terminbuchung, Informationsabfrage, Bestellannahme, Reservierungen, Beschwerden, CRM-Einträge und Automatisierungen.

5.4 Automatisierung und Systemintegration

Leistungen können Prozessautomatisierungen, CRM-Automationen, API-Anbindungen, Webhooks, Kalenderanbindungen, Datenbankanbindungen, Datenübertragungen, n8n-Workflows, E-Mail-Routinen, Reporting-Abläufe und Integrationen zwischen Systemen umfassen.

5.5 Digitale Anwendungen

Der Anbieter kann KI-Dashboards, KI-Landingpages, Onepage-Websites, einfache Apps, Web-Interfaces, Formulare, Datenbanken, Reporting-Systeme, einfache Frontends und ergänzende technische Anwendungen entwickeln, konfigurieren oder bereitstellen, soweit dies vereinbart ist.

5.6 Branchen und Zielgruppen

Der Anbieter richtet sich insbesondere an B2B-Kunden aus Handwerk, Kosmetik und Wellness, Ingenieurbüros, Gastronomie und anderen geschäftlichen Branchen. Der Anbieter ist berechtigt, Projekte abzulehnen, wenn Branche, Datenlage, Risiko oder regulatorischer Kontext eine gesonderte rechtliche Prüfung erfordern.

5.7 Nicht standardmäßig angebotene Leistungen

Nicht als Standardleistung gelten insbesondere Einsätze in rechtlich oder regulatorisch besonders sensiblen Bereichen, etwa Medizin, Recht, Steuern, Finanzen, Versicherungen, Kreditentscheidungen, sicherheitsrelevante Prozesse, Notfallkommunikation ohne menschliche Eskalation sowie automatisierte Bewertungen, Einstufungen oder Entscheidungen über natürliche Personen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung.

Solche Einsätze erfolgen nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung sowie nach rechtlicher, technischer und organisatorischer Prüfung.

§ 6 KI-gestützte Leistungen und keine Erfolgsgarantie

6.1 Einsatz von KI

Der Anbieter kann Leistungen unter Einsatz von KI-Systemen, Sprachmodellen, Automationsplattformen, Transkriptionssystemen, Klassifikationssystemen, Retrieval-Systemen, Prompt-Systemen, Agenten-Workflows und vergleichbaren Technologien erbringen. Der Einsatz erfolgt nach technischer Zweckmäßigkeit und nach Maßgabe des Angebots.

6.2 Grenzen von KI-Systemen

KI-Systeme können unvollständige, unzutreffende, veraltete, missverständliche, widersprüchliche oder für den konkreten Einzelfall ungeeignete Ergebnisse erzeugen. KI-Systeme können zudem auf unvollständigen Daten, fehlerhaften Quellen, missverständlichen Anfragen oder technisch begrenzten Kontexten beruhen.

6.3 Keine regulierte Beratung

Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beratung, Finanzberatung, Versicherungsberatung oder sonstige berufsrechtlich regulierte Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und rechtlich zulässig ist. KI-Ausgaben sind keine verbindliche fachliche Beratung in regulierten Bereichen.

6.4 Prüfungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte, Empfehlungen, Antworten, Texte, Zusammenfassungen, Automationslogiken, Datenübertragungen, Entscheidungsvorschläge und Systemaktionen vor produktiver Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben.

6.5 Sensible und risikobehaftete Inhalte

Besondere Vorsicht gilt bei rechtlichen, steuerlichen, medizinischen, finanziellen, sicherheitsrelevanten, vertraglich bindenden, diskriminierungsrelevanten oder sonst sensiblen Inhalten sowie bei automatisierten Bewertungen, Einstufungen oder Entscheidungen über natürliche Personen. Der Kunde muss hier angemessene menschliche Prüfung und Freigabe sicherstellen.

6.6 Keine Erfolgsgarantie

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsätze, Leads, Abschlüsse, Conversion-Rates, Rankings, Antwortquoten, Kundenzufriedenheit, Einsparungen, Gewinnsteigerungen oder vollständig fehlerfreie KI-Ausgaben. Aussagen zu Potenzialen, Beispielen oder erwarteten Effekten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet.

6.7 Menschliche Kontrolle

Soweit der konkrete Einsatz dies erfordert, muss der Kunde angemessene menschliche Kontroll-, Freigabe-, Eskalations- und Korrekturprozesse einrichten. Der Anbieter kann hierzu technische Empfehlungen geben, ersetzt aber nicht die unternehmerische Verantwortung des Kunden.

6.8 KI-Transparenz

Wenn Endnutzer direkt mit einem KI-System interagieren, soll der Einsatz der KI in geeigneter Weise erkennbar gemacht werden, soweit dies gesetzlich, vertraglich oder nach Art des Einsatzes erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Chatbots, WhatsApp-KI, Telefon-KI, E-Mail-KI und vergleichbare Systeme.

6.9 Haftungsbezug

Soweit ein Schaden darauf beruht, dass der Kunde KI-Ergebnisse ohne erforderliche Prüfung, Freigabe, menschliche Kontrolle oder Endnutzerinformation verwendet, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Projektphasen, Leistungsänderungen und Change Requests

7.1 Maßgeblicher Scope

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige Leistungsbeschreibung. Allgemeine Produktbeschreibungen, Erstgespräche, Beispiele, Präsentationen oder unverbindliche Konzepte begründen keine verbindliche Leistungspflicht, soweit sie nicht ausdrücklich in das Angebot aufgenommen werden.

7.2 Projektphasen

Ein Projekt kann insbesondere aus Analyse, Konzeption, Setup, Entwicklung, Konfiguration, Test, Korrektur, Freigabe, Produktivsetzung und laufender Betreuung bestehen. Nicht jeder Auftrag umfasst alle Phasen.

7.3 Konzeption

In der Konzeptionsphase kann der Anbieter Prozesse analysieren, Ziele erfassen, Anforderungen definieren, Datenflüsse skizzieren, Drittanbieter prüfen, Risiken bewerten und einen technischen Zielzustand beschreiben. Die Konzeptionsphase ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz- oder Unternehmensberatung des Kunden.

7.4 Umsetzung

In der Umsetzungsphase kann der Anbieter Workflows, Automationen, Prompts, Wissensquellen, Datenbankstrukturen, Schnittstellen, Chatbot-Flows, Telefon-KI-Logiken, WhatsApp-Integrationen, Dashboards oder sonstige Systeme erstellen.

7.5 Termine und Zeitpläne

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlender Zugänge, verspäteter Freigaben, Drittanbieterproblemen, geänderter Anforderungen oder zusätzlicher Prüfungen verlängern Termine angemessen.

7.6 Change Requests

Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen des vereinbarten Umfangs gelten als Change Request. Der Anbieter kann hierfür ein gesondertes Angebot erstellen oder nach Aufwand abrechnen, wenn der Kunde nach Hinweis auf Zusatzaufwand die Umsetzung wünscht.

7.7 Nicht enthaltene Leistungen

Nicht automatisch enthalten sind neue Funktionen, neue Schnittstellen, umfangreiche Änderungen der Wissensdatenbank, neue Automationen, größere Änderungen der Gesprächslogik, umfangreiche Datenmigrationen, zusätzliche Schulungen, rechtliche Prüfungen, Datenschutzberatung oder die Erstellung vollständiger Rechtstexte für den Kunden, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart sind.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Allgemeine Mitwirkung

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Daten, Systeme, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit. Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten des Kunden.

8.2 Zugangsdaten und technische Systeme

Der Kunde stellt erforderliche Zugänge zu CRM, E-Mail-Konten, Kalendern, WhatsApp-Business-Konten, Telefonie, Domains, Hosting, Datenbanken, APIs, Zahlungsdiensten, Social-Media-Konten, Formularen, Projektmanagementsystemen und sonstigen Systemen bereit, soweit dies für das Projekt erforderlich ist.

8.3 Inhalte und Fachinformationen

Der Kunde ist für Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit von bereitgestellten Produktinformationen, Preisen, Öffnungszeiten, Leistungsbeschreibungen, internen Prozessen, Datenschutzhinweisen, Gesprächsleitfäden, FAQs und Wissensdaten verantwortlich.

8.4 Ansprechpartner

Der Kunde benennt mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund nicht erreichbarer Ansprechpartner, unklarer Zuständigkeiten oder fehlender Entscheidungen gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

8.5 Datenschutzinformationen

Der Kunde stellt dem Anbieter alle Informationen zur Verfügung, die für Datenschutzbewertung, AVV-Anlagen, Datenarten, Betroffenengruppen, Verarbeitungszwecke, Löschfristen und Endnutzerhinweise erforderlich sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtsgrundlagen des Kunden abschließend zu prüfen.

8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich Fristen angemessen. Der Anbieter kann Mehraufwand gesondert abrechnen. Vergütungspflichten bleiben bestehen, soweit der Anbieter leistungsbereit ist und die Verzögerung aus der Sphäre des Kunden stammt.

§ 9 Prüfung, Freigabe, Abnahme und Projektpausierung

9.1 Bereitstellung zur Prüfung

Der Anbieter stellt dem Kunden Arbeitsergebnisse, Entwürfe, technische Vorschauen, Testversionen, Demoabläufe oder sonstige prüffähige Leistungen zur Verfügung, soweit dies nach Art des Projekts erforderlich ist.

Der Kunde prüft die bereitgestellten Leistungen innerhalb angemessener Frist und teilt Freigaben, Änderungswünsche oder Mängel in Textform mit.

9.2 Freigabe vor produktiver Nutzung

Eine produktive Nutzung, Live-Schaltung, Aktivierung oder Einbindung in laufende Unternehmensprozesse des Kunden erfolgt nur nach Freigabe oder eindeutiger Mitwirkung des Kunden.

Eine Freigabe kann insbesondere per E-Mail, digital, über ein Projektmanagementsystem, durch technische Bestätigung, durch Zugangserteilung, durch gemeinsame Implementierung oder durch tatsächliche produktive Nutzung erfolgen.

9.3 Freigabeerfordernis für produktive Nutzung

Eine produktive Live-Schaltung, Aktivierung oder Einbindung in laufende Unternehmensprozesse des Kunden erfolgt nicht ohne vorherige Freigabe oder eindeutige Mitwirkung des Kunden.

Die bloße Bereitstellung einer prüffähigen Leistung sowie das Ausbleiben einer Rückmeldung des Kunden ersetzen keine erforderliche Freigabe für eine produktive Nutzung, soweit für die Umsetzung eine Freigabe, Zugangserteilung, technische Bestätigung oder sonstige Mitwirkung des Kunden erforderlich ist.

9.4 Abnahme und wesentliche Mängel

Soweit eine Leistung abnahmefähig ist oder werkvertragliche Elemente enthält, erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung und Prüfung durch den Kunden.

Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Ein unwesentlicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn die vereinbarte Hauptfunktion der Leistung im Wesentlichen gegeben ist und nur geringfügige Korrekturen, optische Anpassungen, Textkorrekturen oder sonstige Nachbesserungen ohne erhebliche Auswirkung auf die Nutzbarkeit erforderlich sind.

Berechtigte Mängel sind nachvollziehbar in Textform zu beschreiben. Die Abnahme betrifft nur die bereitgestellte und prüffähige Leistung. Sie ersetzt nicht die gesonderte Freigabe für eine produktive Live-Schaltung, Aktivierung oder Einbindung in produktive Kundensysteme, soweit hierfür eine Freigabe oder Mitwirkung des Kunden erforderlich ist.

9.5 Ausbleibende Rückmeldung nach Bereitstellung

Teilt der Anbieter dem Kunden mit, dass eine Leistung fertiggestellt, prüffähig bereitgestellt oder zur weiteren Abstimmung bereit ist, und erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

Der Anbieter ist in diesem Fall außerdem berechtigt, weitere Arbeiten, Anpassungen, Implementierungen oder Live-Schaltungen bis zur erforderlichen Rückmeldung, Freigabe oder Mitwirkung des Kunden zurückzustellen und das Projekt vorübergehend zu pausieren.

9.6 Verzögerungen durch fehlende Kommunikation oder Mitwirkung

Verzögert sich ein Projekt wesentlich dadurch, dass der Kunde erforderliche Rückmeldungen, Freigaben, Inhalte, Zugangsdaten, Daten, Entscheidungen, Abstimmungen oder sonstige Mitwirkung nicht, verspätet oder unvollständig bereitstellt, verlängern sich vereinbarte Fristen und Projektpläne entsprechend.

Entsteht durch die Verzögerung zusätzlicher Aufwand, insbesondere durch erneute Einarbeitung, erneute Abstimmung, technische Aktualisierung, Wiederaufnahme des Projekts, Prüfung geänderter Drittanbieterbedingungen oder Reaktivierung bereits vorbereiteter Systeme, kann dieser Aufwand gesondert berechnet werden, sofern die Verzögerung aus der Sphäre des Kunden stammt und der Mehraufwand nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten ist.

9.7 Produktive Nutzung als Freigabe

Nutzt der Kunde eine bereitgestellte Leistung produktiv, gibt sie gegenüber Dritten frei oder lässt sie in seinen echten Geschäftsprozessen einsetzen, gilt dies grundsätzlich als Freigabe und Abnahme, soweit keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.

9.8 Keine Haftung für Verzögerungen aus der Kundensphäre

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Projektverschiebungen, Mehrkosten, entgangene Nutzungsmöglichkeiten oder technische Einschränkungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Rückmeldungen, Freigaben, Inhalte, Zugangsdaten, Daten, Entscheidungen oder sonstige Mitwirkung nicht, verspätet oder unvollständig bereitstellt.

Teil C

Kommunikationssysteme, Drittanbieter und Betrieb

Dieser Teil regelt besondere Kommunikationssysteme, externe Plattformen, Drittanbieter, APIs, Hosting, Wartung, Support und technische Grenzen.

§ 10 Chatbot, WhatsApp, Telefon, E-Mail und CRM

10.1 Website-Chatbots

Website-Chatbots dürfen nur produktiv eingesetzt werden, wenn erforderliche Datenschutzhinweise, KI-Hinweise, Kontaktmöglichkeiten und gegebenenfalls Cookie-/Consent-Hinweise vorhanden sind. Der Kunde ist für die rechtliche Einbindung auf seiner Website verantwortlich.

10.2 WhatsApp-KI

Bei WhatsApp-KI-Systemen kann der Anbieter technische Einrichtung, Anbindung, Automationslogik, KI-Konfiguration, CRM-Anbindung, Kalenderintegration, Nachrichtenvorlagen und Eskalationslogik übernehmen. Der WhatsApp-Business-Account gehört grundsätzlich dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

10.3 Telefon-KI

Bei Telefon-KI-Systemen kann der Anbieter eingehende oder ausgehende Telefonprozesse, Terminbuchung, Reservierungen, Gesprächszusammenfassungen, Weiterleitungen, CRM-Einträge oder menschliche Eskalation technisch ermöglichen. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Angebot.

10.4 Gesprächsaufzeichnung und Transkription

Gesprächsaufzeichnungen sind standardmäßig deaktiviert. Eine Aufzeichnung oder Transkription erfolgt nur, wenn sie vereinbart, technisch erforderlich, rechtlich zulässig und mit den erforderlichen Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen abgesichert ist. Der Anbieter kann technische Einwilligungsmechanismen vorschlagen; die rechtliche Verantwortung für den Einsatz beim Kunden verbleibt beim Kunden.

10.5 E-Mail-KI und CRM-Automation

E-Mail-KI und CRM-Automationen können Nachrichten klassifizieren, Entwürfe erstellen, Kundeninformationen übertragen, Tickets erzeugen, Termine anlegen oder Erinnerungen versenden. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Freigabe geschäftlich relevanter Kommunikation, soweit keine vollautomatische Versendung ausdrücklich vereinbart und rechtlich geprüft wurde.

10.6 Menschliche Eskalation

Bei komplexen, sensiblen, rechtlich relevanten, konfliktträchtigen oder unklaren Anliegen soll eine Übergabe an einen menschlichen Ansprechpartner vorgesehen werden. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde eine empfohlene Eskalation nicht bereitstellt oder nicht überwacht.

§ 11 Drittanbieter, Plattformen, Schnittstellen und API-Risiken

11.1 Einsatz von Drittanbietern

Der Anbieter kann Drittanbieter einsetzen, soweit dies für Beratung, Konzeption, Hosting, Automatisierung, KI, Kommunikation, Kalender, CRM, Datenbanken, Telefonie, E-Mail, Zahlungsabwicklung, Monitoring, Support oder sonstige Projektzwecke erforderlich oder zweckmäßig ist.

11.2 Typische Anbieter

Je nach Projekt können insbesondere Hetzner, n8n, OpenAI API, 360dialog, Meta/WhatsApp Cloud API, Vapi, Twilio, ElevenLabs, Google, Microsoft, Gmail, Google Sheets, Airtable, Supabase, Pipedrive, HubSpot, Resmio, Botpress, Manychat, WordPress, Elementor oder vergleichbare Anbieter eingesetzt werden. Die konkrete Anbieterwahl erfolgt projektbezogen.

11.3 Änderungen externer Plattformen

Drittanbieter können Preise, Funktionen, Schnittstellen, API-Limits, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbedingungen, Freigabeprozesse, technische Spezifikationen oder Verfügbarkeiten ändern. Der Anbieter haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen externer Anbieter, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

11.4 Kundenkonten

Soweit Drittanbieter-Konten im Namen oder Eigentum des Kunden geführt werden, ist der Kunde für Rechtmäßigkeit, Kosten, Einstellungen, Zahlungsfähigkeit, Vertragsbedingungen, Nutzungsrichtlinien und Zugangssicherheit verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

11.5 API-Zugänge, Webhooks und Schnittstellen

API-Zugänge, API-Keys, Token, Webhooks, technische Schnittstellen und sonstige Verbindungsdaten dürfen ausschließlich für den vereinbarten Vertragszweck genutzt werden.

Soweit API-Zugänge, Drittanbieter-Konten, Webhooks, Integrationen oder technische Schnittstellen im Verantwortungsbereich oder Eigentum des Kunden stehen, ist der Kunde für deren Einrichtung, Freigabe, Rechtmäßigkeit, Zahlungsfähigkeit, Nutzungslimits, Anbieterbedingungen und fortlaufende Verfügbarkeit verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Änderungen, Sperrungen, Rate Limits, Sicherheitsmaßnahmen, Preisänderungen, technische Einschränkungen, Freigabeprozesse oder Nutzungsbedingungen externer APIs und Plattformen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

Der Anbieter ist berechtigt, technisch notwendige Anpassungen an Schnittstellen, Webhooks oder API-Anbindungen vorzunehmen, soweit dies zur Sicherheit, Stabilität, Wartung oder Funktionsfähigkeit der vereinbarten Leistung erforderlich ist und der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

11.6 OpenAI und vergleichbare KI-Anbieter

Bei Nutzung von KI-APIs werden Datenflüsse, Speicherdauer, Protokollierung, Missbrauchsmonitoring, Trainingsnutzung, Accounttyp und Einstellungen durch Anbieterbedingungen, technische Endpoints und Konfigurationen beeinflusst. Der Anbieter wird projektbezogen auf Datenminimierung hinwirken. Eine Zusage zu Zero Data Retention, vollständiger Nicht-Speicherung oder bestimmten Anbieterbedingungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch verfügbar ist.

11.7 Weiterberechnung

Kosten externer Anbieter können direkt vom Kunden getragen oder vom Anbieter verauslagt und weiterberechnet werden. Der Kunde trägt Preisänderungen externer Anbieter, soweit die Kosten projektbezogen anfallen und nicht ausdrücklich in einer Pauschale fest eingeschlossen sind.

§ 12 Systembetrieb, Hosting, Wartung und Verfügbarkeit

12.1 Grundstruktur

Soweit nicht anders vereinbart, betreibt der Anbieter Systeme grundsätzlich über von ihm verwaltete technische Infrastruktur. Automationssysteme können insbesondere über n8n auf EU-Hosting, regelmäßig Hetzner, betrieben werden.

12.2 Kundentrennung und Sicherheit

Der Anbieter strebt eine projektbezogene Kundentrennung, angemessene Zugriffskontrollen, verschlüsselte Übertragung, Passwortmanager, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Datenminimierung und regelmäßige Backups an, soweit dies technisch und wirtschaftlich angemessen ist. Konkrete Sicherheitsmaßnahmen können in TOMs oder Projektunterlagen beschrieben werden.

12.3 Verfügbarkeit

Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als SLA vereinbart ist. Ohne gesondertes SLA schuldet der Anbieter eine dem Leistungsgegenstand angemessene Bemühung um stabilen Betrieb, jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

12.4 Wartungsarbeiten

Der Anbieter darf Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsanpassungen, Fehlerbehebungen und technische Änderungen durchführen, wenn diese für Sicherheit, Stabilität, Funktion oder Weiterentwicklung erforderlich sind. Wartungen können zeitweise Einschränkungen verursachen.

12.5 Backups

Backups können je nach Projekt wöchentlich erstellt und grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum, typischerweise 30 Tage, aufbewahrt werden, sofern im Angebot oder Datenschutzpaket nichts anderes vereinbart ist. Backups ersetzen nicht die eigene Datensicherungsverantwortung des Kunden.

12.6 Systemgrenzen

Automationen und KI-Systeme können durch API-Limits, Datenqualität, Serverressourcen, Drittanbieter-Ausfälle, Rate Limits, Sicherheitsmechanismen, Spamfilter, Plattformregeln oder Änderungen externer Dienste begrenzt sein.

§ 13 Support, Servicepauschalen und laufende Betreuung

13.1 Servicepakete

Laufende Betreuung kann je nach Paket Wartung, Fehlerbehebung, kleinere Anpassungen, Support, Optimierung der Antworten, Pflege der Wissensgrundlage, technische Prüfung, Auswertungen, Monitoring und Anpassungen bestehender Abläufe umfassen.

13.2 Betriebspauschale

Eine Betriebspauschale kann Hosting, Drittanbieter-Abos, laufende technische Bereitstellung, Schnittstellen, Webhooks, technische Grundüberwachung, Systemverbindungen und Bereitstellung von Automationen umfassen. Der genaue Inhalt ergibt sich aus dem Angebot.

13.3 Nicht enthaltene Leistungen

Nicht automatisch in Service- oder Betriebspauschalen enthalten sind neue Funktionen, neue Schnittstellen, neue Automationen, umfangreiche Anpassungen der Wissensdatenbank, größere Änderungen der Gesprächslogik, neue Produktbereiche, komplexe Datenmigrationen oder größere Datenschutz-/Compliance-Umstellungen.

13.4 Reaktionszeiten

Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Ohne SLA bemüht sich der Anbieter um angemessene Bearbeitung innerhalb üblicher Geschäftszeiten, schuldet aber keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit.

13.5 Supportkanäle

Support erfolgt über die vereinbarten Kanäle, insbesondere E-Mail, Telefon, Videocall, Projektmanagementsystem oder Messenger. Der Anbieter kann aus Dokumentationsgründen verlangen, dass Supportanfragen in Textform zusammengefasst werden.

Teil D
Vergütung, Laufzeit und Vertragsende

Dieser Teil regelt Preise, Zahlungsbedingungen, Drittanbieter- und Betriebskosten, Zahlungsverzug, Laufzeit, Kündigung sowie Folgen der Vertragsbeendigung.

§ 14 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

14.1 Preise

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

14.2 Setup-Gebühr

Für Analyse, Konzeption, Einrichtung, technische Umsetzung, Projektstart, Onboarding, initiale Entwicklung, Dokumentation oder Schulung kann eine Setup-Gebühr vereinbart werden. Diese wird grundsätzlich mit Vertragsschluss oder Projektstart fällig, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

14.3 Anzahlung und Ratenzahlung

Der Anbieter kann Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Meilensteinzahlungen oder Ratenzahlungen verlangen. Ratenzahlung bedeutet keine Teilbarkeit der geschuldeten Gesamtvergütung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

14.4 Betriebspauschale

Betriebspauschalen werden grundsätzlich jährlich im Voraus berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Sie können Hosting, Drittanbieter, Systembetrieb, Grundüberwachung und technische Bereitstellung umfassen.

14.5 Servicepauschale

Servicepauschalen werden je nach Paket monatlich, jährlich oder nach anderer Vereinbarung berechnet. Nicht ausgeschöpfte Servicekontingente verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

14.6 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach vorheriger Abstimmung gesondert angeboten oder nach Aufwand abgerechnet. Stundensätze, Tagessätze oder Pauschalen ergeben sich aus dem Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste.

14.7 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Anbieter.

14.8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 15 Drittanbieter-, Betriebs- und Nutzungskosten

15.1 Drittanbieter-Abos

Drittanbieter-Abos werden standardmäßig durch den Anbieter bezahlt und weiterberechnet, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Alternativ kann der Kunde eigene Konten und Zahlungsdaten hinterlegen.

15.2 Variable Kosten

Variable Kosten, insbesondere API-Nutzung, Telefonminuten, Nachrichtenvolumen, KI-Token, Transkription, Speicher, Hosting, SMS, WhatsApp-Nachrichten, E-Mail-Volumen oder sonstige nutzungsabhängige Kosten, können gesondert abgerechnet werden.

15.3 API-Verbrauch und Nutzungslimits

Der Kunde ist dafür verantwortlich, vereinbarte oder vom Drittanbieter vorgegebene Nutzungslimits, Budgets, Kontingente, API-Limits, Nachrichtenvolumen, Telefonminuten, KI-Token, Transkriptionsvolumen oder sonstige Verbrauchsgrenzen einzuhalten, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen oder im Angebot entsprechend festgelegt sind.

Der Anbieter kann technische Begrenzungen, Warnschwellen oder Budgetlimits empfehlen oder einrichten, schuldet jedoch ohne ausdrückliche Vereinbarung keine lückenlose Überwachung des Verbrauchs oder der Kosten.

Überschreitungen vereinbarter oder technisch vorgegebener Nutzungslimits können zu Zusatzkosten, Einschränkungen, Sperrungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Leistung führen. Solche Folgen stellen keinen Mangel des Anbieters dar, soweit sie auf der Nutzung des Kunden, Drittanbieterbedingungen oder fehlender Kostenfreigabe beruhen.

15.4 Budgetverantwortung

Soweit im Angebot Budgets, Freigabegrenzen oder Kostenrahmen vereinbart sind, ist der Kunde für deren rechtzeitige Freigabe, Anpassung oder Erhöhung verantwortlich. Der Anbieter kann auf erkennbare Kosten- oder Verbrauchsrisiken hinweisen, schuldet jedoch ohne ausdrückliche Vereinbarung keine laufende Budgetüberwachung.

15.5 Preisänderungen von Drittanbietern

Preisänderungen externer Anbieter können an den Kunden weitergegeben werden, soweit diese Kosten projektbezogen anfallen und nicht ausdrücklich als Festkosten innerhalb einer Pauschale garantiert wurden.

§ 16 Zahlungsverzug, Leistungspausierung, Sperrung und Reaktivierung

16.1 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstige gesetzliche Ansprüche geltend zu machen. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

16.2 Mahnung und angemessene Nachfrist

Vor einer Sperrung oder Pausierung laufender Leistungen soll der Anbieter den Kunden grundsätzlich mahnen und ihm eine angemessene Frist zur Zahlung setzen, sofern dies nach den Umständen zumutbar ist. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert, wiederholt in Zahlungsverzug gerät, externe Drittanbieterkosten kurzfristig entstehen oder der weitere Betrieb für den Anbieter wirtschaftlich oder technisch unzumutbar ist.

16.3 Pausierung und Sperrung von Leistungen

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung ganz oder teilweise zu pausieren, Support einzustellen, Projektarbeiten zurückzuhalten, Zugänge zu sperren, KI-Lösungen, Automationen, Workflows, Chatbots, Telefon-KI, WhatsApp-KI, CRM-Anbindungen, Dashboards, Schnittstellen oder sonstige digitale Systeme vorübergehend zu deaktivieren oder deren Nutzung zu beschränken, soweit dies verhältnismäßig ist.

16.4 Ruhen der Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug

Soweit der Kunde für die Nutzung einer Leistung, eines Systems, einer KI-Lösung, einer Automation, eines Workflows, einer Schnittstelle, eines Dashboards oder sonstiger Arbeitsergebnisse laufende Vergütungen, Betriebsentgelte, Lizenzentgelte, Servicepauschalen oder Drittanbieterkosten schuldet, ruhen die entsprechenden Nutzungsrechte während des Zahlungsverzugs. Der Kunde ist während des Ruhens nicht berechtigt, die betroffenen Leistungen produktiv zu nutzen, Dritten zugänglich zu machen oder weiterzubetreiben.

Bereits dauerhaft eingeräumte Nutzungsrechte an vollständig bezahlten, abgeschlossenen Arbeitsergebnissen bleiben hiervon unberührt, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Ruhen betrifft insbesondere laufend betriebene, gehostete, gewartete, lizenzierte oder von Drittanbietern abhängige Leistungen.

16.5 Drittanbieter, Abos, API-Zugänge und externe Dienste

Der Kunde erkennt an, dass Leistungen des Anbieters von Drittanbietern, APIs, Hostingdiensten, Kommunikationsdiensten, KI-Anbietern, Telefonieanbietern, WhatsApp-/Meta-Diensten, Datenbanken, Automationsplattformen oder sonstigen externen Diensten abhängig sein können.

Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, können Drittanbieter-Abonnements, API-Zugänge, Hostingdienste, Telefonnummern, WhatsApp-Verbindungen, KI-Kontingente, Datenbanken, Projektinstanzen, Workflows oder sonstige externe Leistungen durch den Anbieter oder durch Drittanbieter gesperrt, eingeschränkt, gekündigt, gelöscht oder deaktiviert werden, soweit eine Fortführung für den Anbieter nicht zumutbar ist oder externe Kosten nicht gedeckt sind.

16.6 Keine Garantie der unveränderten Wiederherstellung

Nach einer Sperrung, Kündigung, Löschung oder Deaktivierung aufgrund von Zahlungsverzug kann nicht garantiert werden, dass alle Systeme, Drittanbieter-Abos, Telefonnummern, API-Zugänge, Workflows, Daten, Einstellungen, Integrationen, Preise, Kontingente oder technischen Bedingungen unverändert wiederhergestellt werden können.

Insbesondere kann es erforderlich sein, Drittanbieter-Verträge neu abzuschließen, Systeme neu einzurichten, Schnittstellen neu zu verbinden, Daten aus Backups wiederherzustellen, neue technische Prüfungen durchzuführen oder geänderte Anbieterbedingungen zu akzeptieren.

16.7 Reaktivierung und Wiederherstellungskosten

Eine Reaktivierung pausierter oder gesperrter Leistungen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde sämtliche offenen Forderungen, angefallene Drittanbieter- und Betriebskosten, Mahnkosten sowie angemessene Reaktivierungs-, Wiederherstellungs-, Prüfungs- und Neueinrichtungskosten bezahlt.

Der Anbieter ist berechtigt, für die Reaktivierung, Wiederherstellung, Neueinrichtung oder erneute technische Prüfung ein gesondertes Angebot zu erstellen oder den Aufwand nach den vereinbarten Stundensätzen abzurechnen.

16.8 Fortlaufende Kosten während des Verzugs

Soweit Drittanbieter-Abos, Hostingkosten, API-Kosten, Telefonnummern, Kommunikationsdienste, Speicher, Server, Datenbanken oder sonstige Betriebskosten trotz Zahlungsverzug weiterlaufen, bleibt der Kunde zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet, sofern sie projektbezogen veranlasst wurden.

16.9 Keine Haftung für Folgen berechtigter Sperrung

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Ausfälle, Datenverluste, entgangene Umsätze, verpasste Anfragen, unterbrochene Automationen, nicht beantwortete Nachrichten, nicht ausgeführte Workflows oder sonstige Nachteile, die daraus entstehen, dass Leistungen aufgrund berechtigter Pausierung, Sperrung, Deaktivierung oder Kündigung infolge von Zahlungsverzug nicht verfügbar sind, soweit der Anbieter die Voraussetzungen dieser Regelung eingehalten hat.

16.10 Außerordentliche Kündigung

Bleibt der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen im Verzug oder gerät er wiederholt erheblich in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Vertrag oder einzelne Leistungsteile außerordentlich zu kündigen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche, Drittanbieter-Kosten, Betriebskosten und Aufwendungsersatzansprüche bleiben bestehen.

§ 17 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

17.1 Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist. Bei laufenden Leistungen beginnt die Vertragslaufzeit spätestens mit Bereitstellung, Produktivsetzung oder dem im Angebot genannten Startdatum.

17.2 Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Projektbezogene Einmalleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.

17.3 Verlängerung

Laufende Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

17.4 Kündigungsform

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Der Anbieter kann verlangen, dass die kündigende Person ihre Vertretungsberechtigung nachweist.

17.5 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerer Pflichtverletzung, rechtswidriger Nutzung, Gefährdung von Systemen, Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder unzumutbarem regulatorischem Risiko.

17.6 Projektabbruch

Ein Projektabbruch erfolgt nur nach Vertrag, aufgrund berechtigter Kündigung oder durch einvernehmliche Vereinbarung. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten und projektbezogene Drittanbieterkosten sind zu vergüten.

§ 18 Vertragsende, Datenexport, Deaktivierung und Löschung

18.1 Deaktivierung nach Vertragsende

Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, Leistungen einzustellen, Systeme zu deaktivieren, Zugänge zu sperren und projektbezogene Drittanbieter-Abos zu beenden, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen. Gleiches gilt bei berechtigter Pausierung, Sperrung oder außerordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

18.2 Datenexport

Soweit technisch möglich und vereinbart, kann der Kunde vor Löschung einen Export der ihm zugeordneten Kundendaten und Ergebnisdaten erhalten. Hierzu können insbesondere Leads, Kontaktdaten, Formularanfragen, CRM-Daten, Buchungen, Gesprächszusammenfassungen, Transkripte, Chatverläufe, Reports, Datenbankeinträge, Performanceergebnisse und vom Kunden bereitgestellte Inhalte gehören.

Der Export erfolgt in einem üblichen, technisch angemessenen Format, zum Beispiel CSV, XLSX, JSON, PDF oder einem vergleichbaren Format, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

18.3 Nicht vom Export umfasst

Nicht vom Datenexport umfasst sind interne Systemlogik, Promptsysteme, Promptketten, n8n-Workflows, Automationsarchitekturen, Quellcode, Templates, Frameworks, wiederverwendbare Bausteine, interne Methoden, interne Dokumentationen, Sicherheitskonfigurationen, API-Keys, Zugangsdaten, interne Prüfnotizen und sonstiges Know-how des Anbieters, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Herausgabe solcher Bestandteile erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, insbesondere im Rahmen eines gesondert vergüteten Buyouts oder einer ausdrücklich vereinbarten Systemübergabe.

18.4 Löschung von Kundendaten

Nach Vertragsende löscht oder anonymisiert der Anbieter projektbezogene Kundendaten grundsätzlich innerhalb von 30 bis 60 Tagen nach Abschluss eines vereinbarten Exports oder nach Ablauf einer angemessenen Exportfrist, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen, Abrechnungszwecke, Nachweispflichten oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.

Für personenbezogene Daten gelten vorrangig die Regelungen eines vereinbarten AVV.

18.5 Backups

Backups dienen der technischen Sicherheit, Wiederherstellung und Systemstabilität. Sie sind nicht Bestandteil des regulären Datenexports.

Gelöschte Daten können noch bis zum Ablauf der jeweiligen Backup-Rotation in Sicherungskopien enthalten sein. Backups werden grundsätzlich nur im Wiederherstellungsfall verwendet und planmäßig überschrieben. Die regelmäßige Backup-Rotation beträgt, soweit nicht anders vereinbart, bis zu 30 Tage.

18.6 Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten

Vertragsunterlagen, Rechnungsdaten, Zahlungsinformationen, buchhaltungsrelevante Unterlagen, Projektkommunikation und sonstige Nachweisdaten können über das Vertragsende hinaus gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zur Abrechnung, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Dokumentation der Leistungserbringung erforderlich ist.

18.7 Zurückbehaltung bei offenen Forderungen

Ein Datenexport oder eine Übergabe kann zurückbehalten werden, solange der Kunde mit fälligen Zahlungen im Zusammenhang mit dem betroffenen Vertrag in Verzug ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine zwingenden Datenschutzrechte betroffener Personen entgegenstehen.

Teil E

Rechte, Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit

Dieser Teil regelt Kundeninhalte, Nutzungsrechte, Systemlogik, Datenschutzverweise, Vertraulichkeit, Subunternehmer und Sicherheitsanforderungen.

§ 19 Kundeninhalte und Rechte Dritter

19.1 Kundeninhalte

Der Kunde ist verantwortlich für alle Inhalte, Informationen, Daten, Logos, Marken, Bilder, Texte, Produktdaten, Preise, Leistungsbeschreibungen, Öffnungszeiten, FAQ-Inhalte, interne Vorgaben, Gesprächsleitfäden und sonstigen Materialien, die er dem Anbieter bereitstellt oder durch Systeme verarbeiten lässt.

19.2 Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass bereitgestellte Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Wettbewerbsrechte.

19.3 Zulässige Nutzung

Der Kunde darf Systeme des Anbieters nicht für rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, beleidigende, extremistische, jugendgefährdende, betrügerische, sicherheitsgefährdende oder sonst unzulässige Inhalte nutzen.

19.4 Datenqualität

Der Kunde ist für Datenqualität, Aktualität, Struktur, Vollständigkeit und Korrektheit seiner Daten verantwortlich. Fehlerhafte oder unvollständige Daten können zu fehlerhaften Automationen, falschen KI-Ausgaben oder unzutreffenden CRM-Einträgen führen.

19.5 Prüfung vor produktiver Nutzung

Vor produktiver Nutzung hat der Kunde zu prüfen, ob Inhalte, Daten, Hinweise, Preisangaben, Öffnungszeiten, Datenschutztexte, Einwilligungen und Eskalationswege korrekt eingerichtet sind.

§ 20 Nutzungsrechte, Eigentum, Systemlogik und Buyout

20.1 Eigentum des Anbieters

Workflows, Automationslogiken, Prompt-Strukturen, Systemarchitekturen, Konzepte, Templates, Bibliotheken, Methoden, wiederverwendbare Bausteine, Konfigurationsmuster, interne Dokumentationen und technische Know-how-Bestandteile bleiben grundsätzlich Eigentum des Anbieters.

20.2 Nutzungsrecht des Kunden

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zweckgebundenes Nutzungsrecht an den für ihn bereitgestellten Arbeitsergebnissen, soweit dies für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist.

Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung der für die jeweilige Leistung geschuldeten Vergütung. Bei laufenden Leistungen, gehosteten Systemen, KI-Lösungen, Automationen, Plattformzugängen, Servicepauschalen oder Drittanbieter-abhängigen Leistungen steht die fortlaufende Nutzung unter der Bedingung, dass der Kunde die laufenden Vergütungen, Betriebsentgelte und Drittanbieter-Kosten fristgerecht bezahlt. Bei Zahlungsverzug ruhen die Nutzungsrechte nach Maßgabe von § 16 dieser AGB.

20.3 Nutzungsumfang

Das Nutzungsrecht ist auf das Unternehmen des Kunden, den vereinbarten Leistungszweck, die vereinbarte Laufzeit und die vereinbarten Systeme beschränkt, sofern nichts anderes geregelt ist. Eine Nutzung für Dritte, Weitervermietung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder Übertragung ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.

20.4 Kein Herausgabeanspruch auf Systemlogik

Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Prompt-Bibliotheken, n8n-Workflow-Dateien, internen Templates, Systemlogik, Konfigurationsdateien, Architekturmustern oder wiederverwendbaren Bausteinen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

20.5 Buyout und Systemübergabe

Ein Buyout, eine erweiterte Rechteübertragung, eine Herausgabe von Workflows, Promptsystemen, Automationslogiken, Konfigurationsdateien, Quellcode, technischen Dokumentationen oder sonstigen Systembestandteilen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt ist.

Ein Buyout umfasst ausschließlich die dort konkret bezeichneten projektbezogenen Bestandteile. Nicht umfasst sind allgemeine Methoden, Frameworks, Templates, interne Prompt-Bibliotheken, wiederverwendbare Automationsbausteine, interne Checklisten, Sicherheitskonzepte, interne Dokumentationen, allgemeines Know-how sowie Bestandteile, die nicht ausschließlich für den Kunden erstellt wurden, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart ist.

Soweit ein Buyout vereinbart wird, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Buyout-Vergütung die im Angebot beschriebenen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Betriebsrechte an den übergebenen projektbezogenen Bestandteilen. Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Erfahrungen, Methoden, nicht kundenspezifische Bausteine und allgemein verwendbare Lösungsansätze auch für andere Projekte weiterzuverwenden.

Die Übergabe erfolgt in einem technisch angemessenen Format. Der Anbieter schuldet keine erfolgreiche Migration, Installation oder Funktionsfähigkeit auf Systemen des Kunden oder Dritter, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist.

Nach Durchführung des Buyouts ist der Kunde für Betrieb, Hosting, Wartung, Sicherheit, Updates, Drittanbieter-Konten, API-Kosten, Datenschutz, technische Änderungen und weitere Nutzung der übernommenen Bestandteile selbst verantwortlich, sofern kein gesonderter Support-, Wartungs- oder Betriebsvertrag mit dem Anbieter besteht.

20.6 Kundenmaterialien

An vom Kunden bereitgestellten Materialien verbleiben die Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 21 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und AVV-Verweis

21.1 Datenschutz-Grundsatz

Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde bleibt für seine eigenen Datenverarbeitungen, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Löschfristen, Betroffenenrechte und Endnutzerkommunikation verantwortlich.

21.2 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag. Dies kann insbesondere bei CRM-Automationen, Lead-Erfassung, Chatbots, WhatsApp-KI, Telefon-KI, E-Mail-Automationen, Termindaten, Reservierungen, Bestellungen oder Kundensupport-Systemen erforderlich sein.

21.3 AVV als separates Dokument

Der AVV einschließlich TOMs, Unterauftragsverarbeiterliste, Drittlandtransferinformationen, Datenkategorien, Betroffenengruppen sowie Lösch- und Rückgaberegelungen ist nicht Bestandteil des AGB-Haupttextes. Er wird separat bereitgestellt und einbezogen, wenn der konkrete Auftrag dies erfordert.

21.4 Vorrang des AVV

Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Sachverhalten gehen die Regelungen des AVV den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor. Diese AGB regeln nur den allgemeinen Vertragsrahmen und ersetzen keine projektbezogene Datenschutzprüfung.

21.5 Endnutzerhinweise

Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung erforderlicher Datenschutzhinweise gegenüber seinen Kunden, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern, Lieferanten oder sonstigen Betroffenen, soweit die Datenverarbeitung in seinem Verantwortungsbereich erfolgt.

21.6 Keine Datenschutzberatung als Regelleistung

Der Anbieter kann technische oder organisatorische Hinweise geben, schuldet jedoch keine abschließende Datenschutzberatung oder rechtliche Prüfung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.

§ 22 Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse und NDA-Verhältnis

22.1 Vertrauliche Informationen

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen vertraulich, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Preise, technische Informationen, Zugangsdaten, Kundendaten, Prozesse, Konzepte, Quellinformationen, Projektunterlagen und Sicherheitsinformationen.

22.2 Nutzung nur für Vertragszwecke

Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder von der offenlegenden Partei genehmigt ist.

22.3 Mitarbeiter und Partner

Der Anbieter darf Mitarbeiter, Freelancer, Partner und Erfüllungsgehilfen einbeziehen, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und der Zugriff für die Leistung erforderlich ist.

22.4 Dauer

Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort, solange die jeweilige Information nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden ist oder keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen mehr bestehen.

22.5 NDA

Besteht zwischen den Parteien ein gesondertes NDA, gehen dessen speziellere Regelungen vor. Diese AGB begründen eine Mindestvertraulichkeit, auch wenn kein separates NDA abgeschlossen wurde.

21.6 Endnutzer-Nutzungsbedingungen

Soweit die vom Anbieter bereitgestellte Lösung durch Endnutzer des Kunden als eigenständiges digitales Tool, Portal, Dashboard, Upload-System, API-Zugang oder vergleichbare Anwendung genutzt wird, ist der Kunde für die Bereitstellung, Prüfung und Einbeziehung erforderlicher Endnutzer-Nutzungsbedingungen verantwortlich.

Der Anbieter kann hierfür technische Hinweise, Mustertexte oder Formulierungsvorschläge bereitstellen, schuldet jedoch ohne ausdrückliche Vereinbarung keine abschließende rechtliche Prüfung oder Erstellung rechtssicherer Endnutzerbedingungen für den konkreten Einsatz.

§ 23 Subunternehmer, Freelancer und Partner

23.1 Einsatz Dritter

Der Anbieter darf geeignete Mitarbeiter, Freelancer, Partner, Spezialisten und Subunternehmer einsetzen, soweit dies für Leistungserbringung, Qualität, Skalierung oder technische Umsetzung erforderlich oder zweckmäßig ist.

23.2 Verantwortung

Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die vertraglich geschuldete Leistung verantwortlich, soweit Dritte als Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden.

23.3 Vertraulichkeit und Zugriff

Dritte erhalten nur Zugriff auf Informationen und Systeme, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Der Anbieter wirkt auf angemessene Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Sicherheitsverpflichtungen hin.

23.4 Datenschutzrechtliche Unterauftragsverarbeiter

Soweit personenbezogene Daten betroffen sind und Dritte als Unterauftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO eingesetzt werden, richtet sich deren Einsatz nach dem gesonderten AVV und der Unterauftragsverarbeiterliste.

23.5 Partner außerhalb der EU

Ein Einsatz von Partnern oder technischen Dienstleistern außerhalb der EU erfolgt im Rahmen personenbezogener Daten nur nach gesonderter datenschutzrechtlicher Prüfung und nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzdokumente.

§ 24 Sicherheit, Zugangsdaten und Systemschutz

24.1 Zugangsdaten, API-Keys und Token

Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, API-Keys, Token, Webhook-URLs, Passwörter, Adminzugänge und sonstige technische Zugangsmittel sicher zu verwahren und nur befugten Personen zugänglich zu machen.

API-Keys, Token und vergleichbare Zugangsmittel sind wie Passwörter zu behandeln. Sie dürfen nicht ungesichert per E-Mail, Messenger, frei zugänglichen Dokumenten, Screenshots oder sonstigen unsicheren Kanälen geteilt oder gespeichert werden.

Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten, API-Keys, Token oder sonstige technische Zugangsmittel verloren gehen, offengelegt, kompromittiert oder missbräuchlich genutzt wurden oder ein entsprechender Verdacht besteht.

24.2 Schutzmaßnahmen

Der Kunde soll angemessene Schutzmaßnahmen einsetzen, insbesondere sichere Passwörter, Passwortmanager, Zwei-Faktor-Authentifizierung, rollenbasierte Berechtigungen, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Prüfung von Nutzerkonten und zeitnahe Sperrung ausgeschiedener Mitarbeiter.

24.3 Sicherheitsvorfälle

Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, unberechtigte Zugriffe, Datenabflüsse, kompromittierte Zugangsdaten, verdächtige Aktivitäten, Malware, Phishing oder sonstige Risiken, die Systeme oder Daten des Anbieters betreffen können.

24.4 Sperrung bei Gefahr

Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen oder Zugänge vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzung, Datenabfluss oder Gefährdung von Systemen besteht. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber, soweit dies rechtlich zulässig und sicherheitstechnisch vertretbar ist.

24.5 Kundeneigene Sicherungen

Der Kunde bleibt für eigene Sicherungen, Exportkopien und interne Dokumentation verantwortlich, soweit Daten oder Systeme in seiner Sphäre liegen.

Teil F
Mängel, Haftung und Schlussbestimmungen

Dieser Teil regelt Mängel, Nachbesserung, Haftungsgrenzen, Freistellung, höhere Gewalt, Kommunikation, Schlussbestimmungen, Anlagen und Annahmebereich.

§ 25 Gewährleistung, Fehlerbeseitigung und Nachbesserung

25.1 Mängelanzeige

Der Kunde hat erkennbare Mängel, Fehler oder Abweichungen unverzüglich nach Entdeckung nachvollziehbar in Textform zu beschreiben. Die Beschreibung soll betroffene Systeme, Zeitpunkt, Fehlermeldungen, Screenshots, Testfälle, erwartetes Verhalten und tatsächliches Verhalten enthalten.

25.2 Nachbesserung bei vom Anbieter zu vertretenden Mängeln

Liegt ein Mangel vor, der auf einer vom Anbieter zu vertretenden Abweichung von der vereinbarten Leistungsbeschreibung beruht, erhält der Anbieter Gelegenheit zur Nachbesserung. Die Nachbesserung kann insbesondere durch Fehlerbehebung, Konfigurationsänderung, Anpassung, Workaround, erneute Bereitstellung oder sonstige geeignete Maßnahmen erfolgen.

25.3 Keine Mängel des Anbieters

Kein vom Anbieter zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit der Fehler oder die Störung beruht auf:

a) falschen, unvollständigen, veralteten oder missverständlichen Angaben des Kunden,
b) fehlerhaften Kundendaten, Kundentexten, Preisangaben, Öffnungszeiten, FAQ-Inhalten oder Prozessinformationen,
c) fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden,
d) Änderungen an Drittanbieter-Systemen, APIs, Plattformen, CRM-Systemen, Meta-/WhatsApp-Diensten, KI-Anbietern, Hostingdiensten oder Telefonieanbietern,
e) eigenmächtigen Änderungen des Kunden oder Dritter an Systemen, Workflows, Einstellungen, Zugangsdaten oder Datenstrukturen,
f) fehlender Freigabe, fehlender Prüfung oder produktiver Nutzung entgegen vereinbarter Hinweise,
g) allgemeinen Grenzen von KI-Systemen, soweit keine konkret zugesicherte Eigenschaft verletzt ist.

25.4 Betriebspauschale und Serviceleistungen

Eine vereinbarte Betriebspauschale umfasst nur die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Betriebsleistungen, zum Beispiel Hosting, technische Bereitstellung, Drittanbieter-Bereitstellung, Grundbetrieb oder Basisüberwachung.

Laufende Optimierung, inhaltliche Pflege, Anpassung an neue Kundenprozesse, Fehleranalyse außerhalb der Gewährleistung, Monitoring, Prompt-Optimierung, Aktualisierung von Wissensdaten, Anpassung an Drittanbieteränderungen oder Erweiterung von Funktionen sind nur geschuldet, wenn ein entsprechendes Servicepaket oder eine gesonderte Vereinbarung besteht.

25.5 Fehler nach Abnahme oder Produktivsetzung

Tritt nach Abnahme, Freigabe oder Produktivsetzung ein Fehler auf, ist zunächst zu prüfen, ob dieser auf einem bereits bei Abnahme vorhandenen, vom Anbieter zu vertretenden Mangel beruht oder ob er durch spätere Änderungen, Kundendaten, Drittanbieter, Nutzung, fehlende Pflege, geänderte Anforderungen oder externe Umstände entstanden ist.

Beruht der Fehler auf einem vom Anbieter zu vertretenden Mangel innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist, erfolgt die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung. In allen anderen Fällen kann die Analyse und Behebung als Zusatzleistung berechnet werden.

25.6 Gewährleistungsfrist

Soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende Vereinbarung besteht, beträgt die Gewährleistungsfrist für abnahmefähige Leistungen im B2B-Verhältnis zwölf Monate ab Abnahme oder produktiver Freigabe.

Die Frist gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

25.7 KI-spezifische Abweichungen

Die bloße Möglichkeit unvollständiger, nicht optimaler, unerwarteter oder im Einzelfall unzutreffender KI-Ausgaben stellt keinen Mangel dar, sofern das System im vereinbarten Rahmen funktioniert und keine konkret zugesicherte Eigenschaft verletzt ist.

25.8 Vergütungspflichtige Fehleranalyse

Ist unklar, ob ein Fehler vom Anbieter zu vertreten ist, kann der Anbieter eine technische Analyse durchführen. Ergibt die Analyse, dass der Fehler nicht aus der Sphäre des Anbieters stammt, kann der Analyse- und Behebungsaufwand gesondert berechnet werden, sofern der Kunde hierauf vorab hingewiesen wurde oder dies im Angebot vorgesehen ist.

§ 26 Haftung und Haftungsgrenzen

26.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

26.2 Leben, Körper und Gesundheit

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unbeschränkt.

26.3 Wesentliche Vertragspflichten

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

26.4 Sonstige leichte Fahrlässigkeit

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Produkthaftungsgesetz oder für arglistiges Verschweigen eines Mangels, bleibt unberührt.

26.5 Indirekte Schäden

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Vertragsstrafen Dritter, Plattformausfälle oder sonstige indirekte Schäden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Grenzen und dieser AGB.

26.6 Datenverlust

Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre, soweit rechtlich zulässig.

26.7 Haftung für KI-Ergebnisse

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde KI-Ergebnisse ohne erforderliche Prüfung, Freigabe, menschliche Kontrolle, Datenkontrolle oder Endnutzerinformation verwendet, soweit der Anbieter den Schaden nicht zu vertreten hat.

26.8 Drittanbieter

Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Sperrungen, Preisänderungen, API-Limits, Richtlinienänderungen oder Sicherheitsvorfälle von Drittanbietern, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

§ 27 Freistellung bei Kundeninhalten und rechtswidriger Nutzung

27.1 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Materialien, Anweisungen, Verarbeitungszwecke oder Nutzungen rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

27.2 Umfang

Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, gerichtliche und außergerichtliche Kosten, Schadensersatz, Lizenzgebühren und sonstige Aufwendungen, soweit sie auf der Pflichtverletzung des Kunden beruhen.

27.3 Mitwirkung

Der Anbieter informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit dies zumutbar und rechtlich zulässig ist. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche.

27.4 Keine Anerkennung ohne Abstimmung

Der Anbieter wird Ansprüche Dritter nicht ohne angemessene Abstimmung mit dem Kunden anerkennen, sofern dies nicht zur Schadensminderung, Fristwahrung oder rechtlichen Verteidigung erforderlich ist.

§ 28 Höhere Gewalt und externe Ereignisse

28.1 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters.

28.2 Beispiele

Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Internetstörungen, Cyberangriffe, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Rechenzentren, API-Ausfälle, Plattformstörungen, Embargos, Lieferkettenprobleme und großflächige Telekommunikationsstörungen.

28.3 Rechtsfolge

Fristen verlängern sich angemessen. Dauert das Leistungshindernis länger an und wird die Vertragsdurchführung unzumutbar, können die Parteien über Anpassung, Pausierung oder Beendigung des betroffenen Vertragsteils verhandeln.

28.4 Mitteilung

Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen des Ereignisses.

§ 29 Kommunikation, Textform und Änderungen

29.1 Kommunikationskanäle

Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon, Videocall, Messenger, Projektmanagementsystem, Angebotsportal oder sonstigem vereinbarten Kanal erfolgen. Der Anbieter kann verlangen, dass rechtlich relevante Erklärungen in Textform bestätigt werden.

29.2 Textform genügt

Soweit nicht gesetzlich oder vertraglich Schriftform erforderlich ist, genügt Textform. Dies gilt insbesondere für Angebote, Annahmen, Freigaben, Mängelanzeigen, Kündigungen, Änderungswünsche und Supportanfragen, soweit keine strengere Form vereinbart ist.

29.3 Aktualität von Kontaktdaten

Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell und stellt sicher, dass rechtlich relevante Mitteilungen den Anbieter erreichen und die vom Anbieter gesendeten Mitteilungen von zuständigen Personen gelesen werden.

29.4 Erklärungen durch Mitarbeiter

Erklärungen von Mitarbeitern oder Beauftragten des Kunden gelten als Erklärungen des Kunden, wenn der Anbieter nach den Umständen von einer entsprechenden Bevollmächtigung ausgehen durfte.

29.5 Änderungen für künftige Verträge

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die jeweils einbezogene Fassung, sofern keine wirksame Änderung vereinbart wird.

29.6 Änderungen laufender Verträge

Änderungen dieser AGB für laufende Verträge werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, soweit sie einbezogen werden sollen. Der Kunde erhält eine angemessene Möglichkeit zum Widerspruch, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

29.7 Technische Änderungen

Der Anbieter darf technische Änderungen an Systemen, Infrastruktur, Workflows, Drittanbietern oder Sicherheitsmaßnahmen vornehmen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für Sicherheit, Stabilität, Wartung, Weiterentwicklung oder Drittanbieteranforderungen erforderlich oder zweckmäßig ist.

§ 30 Schlussbestimmungen, Anlagenverzeichnis und Annahmebereich

30.1 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, soweit diese zur Anwendung anderen Rechts führen würden.

30.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

30.3 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Anbieters.

30.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

30.5 Sprachfassung

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart wird.

30.6 Mögliche Vertragsanlagen

Je nach Auftrag können ergänzend gelten: Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektsteckbrief, Abnahmeprotokoll, SLA, NDA, KI- und Automationshinweise, produktspezifische Zusatzblätter, AVV, TOMs, Unterauftragsverarbeiterliste, Drittlandtransferinformationen, Lösch- und Exit-Regelung sowie weitere ausdrücklich bezeichnete Anlagen.

30.7 Datenschutzanlagen

AVV, TOMs und Unterauftragsverarbeiterliste bleiben eigenständige Datenschutzdokumente. Sie sind nicht Teil des AGB-Haupttextes, sondern werden bei Auftragsverarbeitung separat einbezogen.

30.8 Produktspezifische Zusatzblätter

Für besondere Leistungen können produktspezifische Zusatzblätter gelten, insbesondere für WhatsApp-KI, Telefon-KI, E-Mail-KI, Website-Chatbot, CRM-/Schnittstellen-Automation, Landingpage/Tracking/Formulare sowie Dashboard-/App-Building.

30.9 Annahmebestätigung

Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er die im Angebot genannten Vertragsbestandteile einschließlich dieser AGB und der jeweils einschlägigen Anlagen erhalten oder abrufen konnte und dass diese Vertragsbestandteil werden.